GLAS-SICHERHEITSKONZEPT

Entsprechend den Prüfanforderungen nach DIN EN 1627 müssen Sicherheitstüren mit einer einbruchhemmenden Verglasung nach DIN 52290 bzw. DIN EN 356 versehen werden. Mit der Verbund-Isolierverglasung nach Widerstandsklasse RC 1 wird ein guter Personenschutz erzielt und gilt daher als Mindestempfehlung der Kripoberatungsstellen.

Wir empfehlen allerdings einen besseren Schutz: Die durchwurfhemmende Isolierverglasung nach Widerstandsklasse RC 2. Denn entsprechend den Prüfanforderungen nach DIN EN 1627, RC 2 müssen Sicherheitstüren mit einer einbruchhemmenden Verglasung nach DIN EN 356 ausgestattet sein.

Die beiden Außenscheiben sind zusammen ca. 10 mm dick und werden durch eine besonders zähelastische Folie verbunden.

Das Glas bietet erhöhten Schutz gegen Steinschlag. Bei der Prüfung muss das Glas einer Stahlkugel von 10 cm Durchmesser aus einer Fallhöhe von 9,5 m standhalten. Dieser mehrschichtige Verbund bietet darüber hinaus bessere Schallschutzeigenschaften als Isolierverglasung der Widerstandsklasse RC 1. Einbruchhemmende Isolierverglasung nach Widerstandsklasse RC 3.

Diese einbruchhemmenden Isolierverglasungen sind mindestens 48 mm stark. Sie können deshalb nur bei den Haustürsystemen Biffar 545, Biffar 565 und B245/265 sowie bei den Wohnungseingangstüren Biffar 23 eingesetzt werden.

Die Vorteile des Biffar Glas-Sicherheitskonzepts im Ãœberblick:
  • Erhöhter Einbruchschutz entsprechend der Wahl der Isolierverglasungen.
  • Verglasung bis P5A
  • Geprüfte Gläser nach DIN 52290 bzw. DIN EN 356

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